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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von monte consult, Kerstin Balogh

1. Allgemeines

Allen Leistungen im Rahmen unserer Veranstaltungen liegen die nachfolgend definierten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von monte consult, des weiteren AGB, zugrunde.

2. Offene Veranstaltungen

Zu den offenen Veranstaltungen zählen Seminare und Coachings, die von monte consult offen ausgeschrieben sind. Inhalt und Ablauf sind der jeweiligen Seminarbeschreibung zu entnehmen.

2.1 Anmeldungen
Alle Anmeldungen sind verbindlich und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Anmeldungen können schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Der Auftraggeber erhält von monte consult umgehend eine Anmeldebestätigung (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) per E-Mail oder Fax - auf speziellen Wunsch auch per Post. Die Anmeldedaten werden ausschließlich für interne Zwecke elektronisch gespeichert und unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

2.2 Leistungen
Zu den Leistungen gehört die Durchführung der Veranstaltung laut Beschreibung, die Verpflegung während der Veranstaltungszeiten und die Seminarunterlagen. Abweichungen von den in der Seminarbeschreibung aufgeführten Inhalten und Ablauf, die den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht verändern, gelten als voll erbrachte Leistung des Veranstalters.

2.3 Zahlungsbedigungen
Die Veranstaltungsentgelt ist vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin fällig, bei späterer Anmeldung sofort. Bis zur Zahlung des vollen Veranstaltungsentgelts besteht kein Anspruch auf den reservierten Seminarplatz. In diesem Fall kann der vom jeweiligen Teilnehmer reservierte Platz anderweitig vergeben werden.

2.4 Stornierung
Bei einer schriftlichen Abmeldung bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstattet monte consult dem Teilnehmer das volle Veranstaltungsentgelt, bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstattet monte consult 50% des Honorars. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme wird das volle Veranstaltungsentgelt fällig. Ein geeigneter Ersatzteilnehmer kann jedoch gestellt werden.

2.5 Stornierung während des Seminars im Ausnahmefall
Sollte ein Teilnehmer Angst vor Pferden haben und diese wider Erwarten beim ersten Kontakt mit unseren Pferden nicht überwinden können, hat er das Recht vom Seminar zurückzutreten. In diesem Fall erhält der Teilnehmer das bis dahin entrichtete Seminarentgelt abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 100,- zurück. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Teilnehmer seinen Rücktritt bis unmittelbar nach der ersten Übung mit den Pferden erklärt. Bei einer später erfolgten Rücktrittserklärung ist das volle Seminarentgelt vom Teilnehmer zu entrichten.

2.6 Veranstaltungsausfall
Ist die ordentliche Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Erkrankung eines Trainers oder aus anderen triftigen Gründen gefährdet, behält sich monte consult vor, den Veranstaltungstermin abzusagen. Gleiches gilt auch bei Nichtzustandekommen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. In diesem Fall bietet monte consult den Teilnehmern drei Ersatztermine zur Auswahl an oder erstattet das bereits bezahlte Veranstaltungsentgelt. Weitergehende Ansprüche wegen eines von monte consult abgesagten Termins sind ausgeschlossen. Darüber hinaus ist jede Art von Schadensersatz und/oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ausgeschlossen.

2.7 Keine Rückvergütung in folgenden Fällen
Im Falle, dass ein Teilnehmer die Leistungen gar nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, besteht für den nicht in wahrgenommenen Anteil kein Anspruch auf Rückvergütung.

3. Firmeninterne Veranstaltungen

Zu den firmeninternen Veranstaltungen zählen alle Seminare, Veranstaltungen, Events oder Vorträge, die speziell auf die jeweiligen Belange eines oder mehrere Unternehmen abgestellt sind.

3.1 Angebote
Die Angebotserstellung seitens monte consult erfolgt schriftlich per E-Mail oder Fax. Durch die Bestätigung des Auftrags durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zwischen Auftraggeber und monte consult bindend zustande.

3.2 Zahlungsbedingungen
Die Veranstaltungsentgelt ist sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin fällig, bei späterer Anmeldung sofort.

3.3 Stornierung
Bei einer schriftlichen Abmeldung bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstattet monte consult dem Auftraggeber das volle Veranstaltungsentgelt, bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstattet monte consult 25% des Honorars. Bei späterer Abmeldung oder nicht in Anspruchnahme der von monte consult gestellten Leistung wird das volle Veranstaltungsentgelt fällig.

3.4 Veranstaltungsausfall
Ist die ordentliche Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Erkrankung eines Trainers oder anderen triftigen Gründen gefährdet, behält sich monte consult vor, den Veranstaltungstermin abzusagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin innerhalb der nächsten 6 Monate angeboten oder die Rückerstattung bereits gezahlter Veranstaltungsentgelte gewährleistet. Darüber hinaus ist jede Art von Schadensersatz und/oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ausgeschlossen.

3.5 Keine Rückvergütung in folgenden Fällen
Im Falle, dass ein Auftraggeber die Leistungen gar nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, besteht für den nicht in wahrgenommenen Anteil kein Anspruch auf Rückvergütung.

4. Haftung

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. monte consult haftet für von ihr oder von ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretende Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der bereits gezahlten Veranstaltungsentgelte. Die Haftung für höhere Gewalt, die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden und jede Art von Schadenersatz ist über die Höhe der bereits gezahlten Veranstaltungsentgelte hinaus ausgeschlossen.

5. Allgemeine Hinweise

Sollte ein Teil der vorliegenden AGB oder eine Bestimmung darüber hinaus gehender Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen in ihrer Wirksamkeit davon unberührt. Eine ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Bestimmung ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten Regelung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Jede von der vorliegenden AGB abweichende oder auch jegliche sonstige Vereinbarung bedarf für ihre Gültigkeit der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Lüneburg.

Gültiger Stand seit: 01.01.2014

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